1. Allgemeines
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für TreeTops Trading A / S, dän. USt-Id-Nr.33 74 93 68, Bavnevej 32, DK-6580 Vamdrup (im Folgenden „Verkäufer“), für alle Lieferungen an Käufer.
Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob diese Bestandteile der Verkaufsunterlagen des Käufers einschließlich der Abnahme unberücksichtigt bleiben. Dies gilt unabhängig davon, wann sie eingereicht werden.
2. Angebot, Bestellung und Annahme
Das schriftliche Angebot des Verkäufers, in dem keine Annahmefrist gesetzt ist, erlischt, wenn dem Verkäufer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Angebotsdatum eine entsprechende Annahme zugeht. Mündliche Angebote sind nicht verhandelbar. Das Angebot des Verkäufers ist kostenlos. Die Leistung des Verkäufers umfasst nur das, was in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Eine Vereinbarung über Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglichen Vereinbarung ist für den Verkäufer ohne schriftliche Bestätigung des Verkäufers unverbindlich. Die Angebote basieren auf den zum Ausschreibungstermin bekannten Projektinformationen. Spätere Informationen können zu Preisänderungen führen. Anpassungen/Änderungen im Design/Prototyp von Sonderprodukten werden zu Stundensätzen gemäß Preisliste berücksichtigt.
Eine volle Garantie kann jederzeit in Anspruch genommen werden - z. B. in Form einer Bankgarantie vor Produktions-/Lieferbeginn.
3. Preise
Alle Preise sind in dänischen Kronen oder in Euro zzgl. Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Steuern und sonstige Steuern angegeben. Ändern sich die Preise für die angebotene oder vereinbarte Lieferung in Bezug auf Einkaufspreise, Rohstoffpreise, Wechselkurse, Fracht, Zölle, Steuern, Gebühren usw., ist der Verkäufer berechtigt, die dem Käufer angebotenen Preise unabhängig von ob der Lieferant eine vom Verkäufer verwendete Preisliste umfasst oder nicht. Für Lieferungen, für die eine vom Verkäufer verwendete Preisliste gilt, gilt der Preis ebenfalls auf Basis der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.
4. Zahlung
Mit der Bestellung vom Käufer erhält der Käufer eine Rechnung über den vereinbarten Kaufpreis, die vor Lieferung bezahlt wird, siehe Zahlungsbedingungen. Teillieferungen erfolgen pro Lieferung.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über die Produktion der nächsten Tranche zu informieren. Dies gilt auch für eine angemessene Frist für die Beschaffung von Rohstoffen, eine angemessene Produktionszeit, eine angemessene Bearbeitungszeit und eine angemessene Versandzeit.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung 14 Tage netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 2 % pro angefangenem Monat ab Verzug berechnet. Die Zahlung per Rechnung kann nicht erfolgen, wenn die Gegenforderung geltend gemacht wird. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen des Verkäufers gilt als wesentlicher Verzug, der den Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen und sofortige und offene Forderungen zur sofortigen Zahlung zu verlangen.
5. Stornierung und Auftragsänderung
Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Bestellung von Sonderartikeln zu stornieren.
Stimmt der Verkäufer einer Änderung oder Stornierung einer Bestellung von Lagerartikeln zu, ist der Käufer verpflichtet, die mit der Änderung oder Stornierung verbundenen Kosten zu tragen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung ist der Käufer auch verpflichtet, den Gewinn des Verkäufers zu ersetzen, jedoch mindestens 20% des Warenwertes.
6. Produktinformationen und Änderungen
Alle Arbeiten werden nach den angegebenen Baustoffen, Beschreibungen und Zeichnungen des Käufers zur Ausführung der Arbeiten ausgeführt. Der Verkäufer übernimmt keine Projekt-, Entwurfs-, Planungs- oder Konstruktionsverantwortung für Mängel und / oder Mängel im Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Gegenstände.
Der Verkäufer führt die bestellte Leistung professionell und verantwortungvoll aus, garantiert jedoch nicht, dass die Leistung für den Käufer zu einem bestimmten Ergebnis führt oder für einen bestimmten Bedarf des Käufers verwendet werden kann.
Zeichnungen, Spezifikationen und dergleichen, die vom Käufer vor oder nach Vertragsschluss übergeben werden, bleiben Eigentum des Käufers. Know-how, technische Verfahren und Fertigungsverfahren hinsichtlich Herstellung und Herstellung der Sache bleiben jedoch Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Ideen oder Kenntnisse im Zusammenhang mit der Herstellung des Artikels für andere Kunden zu verwenden.
Zeichnungen, Spezifikationen und ähnliches, was vor oder nach Vertragsabschluss vom Käufer übergeben worden ist, bleibt im Besitz des Käufers. Jedoch gehört jedwede Form von Know-how, technischen Verfahren und Herstellungsverfahren zur Konzipierung und Herstellung der Artikel dem Verkäufer. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, Ideen oder Know-how, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Artikels entstanden sind, für andere Kunden zu verwenden.
Bei der Herstellung von Sonderanfertigungen, die speziell nach den Wünschen des Käufers angefertigt werden, muss der Käufer die Schnittzeichnung vor Produktionsbeginn schriftlich bestätigen.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die vom Verkäufer erstellten Artikel vom Käufer zum Gebrauch verwendet werden können.
Angaben in Zeichnungen und Produktinformationen des Verkäufers sind nur insoweit verbindlich, als der Verkäufer ausdrücklich schriftlich darauf hinweist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle Produktspezifikationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, wenn dies ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer möglich ist. Zeichnungen, Spezifikationen und dergleichen, die der Verkäufer vor oder nach Vertragsschluss übergeben hat, bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht weitergegeben werden.
7. Lieferung und Versand
Bei Lieferungen über DKK 20.000 erfolgt die kostenlose Lieferung an die Adresse des Käufers / Holzhandels. Alle Sendungen sind davon abhängig, dass die Entladestelle über die Landstraße erreichbar ist. Der Käufer ist für die sofortige Entladung verantwortlich. Jegliche Wartezeit geht zu Lasten des Käufers.
Ungeachtet des oben Angeführten haftet der Verkäufer nicht für beschädigte oder verlorene Gegenstände, wenn die Lieferung über einen Holz- oder Gerätehändler erfolgt.
8. Lieferzeit
Die Lieferzeit wird vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen nach den Umständen bestimmt, die zum Zeitpunkt des Angebots und/oder des Vertragsschlusses vorliegen.
In den Fällen, in denen die Lieferzeit vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung in jedem Fall bis 1 Woche vor oder 1 Woche nach der angegebenen Lieferzeit, um als rechtzeitige Lieferung zu gelten.
Bei Lagerware beträgt die Lieferzeit in der Regel ca. 7 Tage ab Bestellung. Die Lieferzeit für Sonderanfertigungen beträgt ca. 90 Tage ab Bestellung.
Der Verkäufer muss dem Käufer Änderungen der Lieferzeit unverzüglich mitteilen.
Sofern schriftlich eine verbindliche Lieferfrist einschl. Sanktionen vereinbart worden ist, darf der Schadensersatzanspruch des Käufers im Verzugsfall keinesfalls 20% des Preises für die verspäteten Produkte übersteigen. Der Käufer kann keinen Schadensersatz für Verspätungen zum Decken von den Betriebsverlust, entgangenem Gewinn, Geldbußen auf Tagessatzbasis oder andere indirekte Verluste verlangen.
9. Mängel und Reklamationen
Das Reklamationsrecht für alle Produkte beträgt 2 Jahre, siehe allgemeine Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes.
Nach der Lieferung muss der Käufer unverzüglich und spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Ware eine solche Prüfung der verkauften Ware vornehmen, wie es die ordnungsgemäße geschäftliche Regelung erfordert.
Will der Käufer einen Mangel reklamieren, muss er dem Verkäufer unverzüglich und spätestens 7 Tage nach Feststellung des Mangels schriftlich mitteilen, worin der Mangel besteht. Die Benachrichtigung muss eine Beschreibung des genauen Defekts enthalten. Besteht Grund zu der Annahme, dass durch den Mangel eine Verletzungsgefahr besteht, muss dies unverzüglich mitgeteilt werden.
Hat der Käufer den Mangel entdeckt oder hätte ihn finden müssen und nicht wie angegeben reklamiert, kann der Käufer den Mangel später nicht geltend machen.
Werden bei der Lieferung des Verkäufers Mängel in Bezug auf das Bestätigte festgestellt, gilt die Mängelhaftung des Verkäufers für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Lieferung.
Für ersetzte Teile der Lieferung übernimmt der Verkäufer die gleichen Verpflichtungen wie für die ursprüngliche Lieferung, einschließlich der Beendigung der Rückgabefrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung für die ursprüngliche Lieferung.
Die Mängelhaftung des Verkäufers ist wie folgt:
- Innerhalb der oben genannten Frist verpflichtet sich der Verkäufer, mangelhafte Produkte innerhalb der oben genannten Frist, etwaige Mängel der gelieferten Ware nach Wahl des Verkäufers durch eine Gutschrift oder eine erneute Lieferung zu beseitigen.
- Die Verpflichtung des Verkäufers zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass der Käufer dokumentiert, dass der Liefergegenstand mangelhaft ist und die Lieferung entsprechend der vom Verkäufer übergebenen Montageanleitung gelagert, gewartet und installiert wurde.
- Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die zugrunde liegenden Materialien wie Stroh und dergleichen die gleiche Lebensdauer haben wie die vom Verkäufer gelieferten Produkte.
- Die Verpflichtungen des Verkäufers umfassen nur die erneute Lieferung neuer Materialien. Alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit einem aufgetretenen Mangel, einschließlich des Transports, sowie Kosten für die Reparatur oder Bereitstellung mangelhafter Teile, Ersatz und Reparatur mangelhaften Materials und Eingriffe in andere Bauteile trägt der Verkäufer nicht. Der Käufer trägt alle Kosten für Demontage, Rücksendung, Versand und Vernichtung defekter Teile sowie die erneute Montage.
- Die Haftung des Verkäufers ist auf Mängel beschränkt, die bei vertragsgemäßen Bedingungen und bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Lieferung auftreten. Die Haftung des Verkäufers umfasst keine Mängel, die durch vom Käufer beigestelltes Material, durch vom Käufer vorgeschriebene / spezifizierte Konstruktionen, durch unsachgemäß ausgeführte Vorbereitungen durch den Käufer oder durch ungünstige Umstände verursacht werden, die durch normale Umstände verursacht werden.
- Für daraus resultierende Mängel haftet der Verkäufer nicht. Dies gilt auch für alle durch den Mangel verursachten Schäden und Verluste, einschließlich Betriebsverluste, entgangener Gewinn und sonstige Vermögensgegenstände.
- Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung für die gelieferten Produkte, weshalb der Käufer vom Kauf nicht zurücktreten kann, keine angemessene Entschädigung oder Schadensersatz verlangen oder den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückhalten kann.
- Für gekaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen wird keine Garantie übernommen.
10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum bleibt dem Verkäufer mit den sich aus den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Beschränkungen vorbehalten, und zwar bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Verkaufs-, Versand- und Versicherungskosten, die der Verkäufer im Auftrag des Käufers tätigt oder bis zur Stellung einer ausreichenden Sicherheit. Bis dies geschehen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, den Artikel weiter zu veräußern oder in einer Weise zu verwenden, die den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nicht berücksichtigt.
Während der Um- oder Verarbeitung der Kaufsache bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, ohne seine Eigenschaft oder Identität zu verlieren, so dass die be- oder verarbeitete Sache den gleichen Wert wie vor der Um- oder Verarbeitung behält.
Hat der Käufer alle fälligen Beträge bezahlt oder eine vereinbarte Sicherheit gestellt und geht die Kaufsache in den Besitz des Verkäufers über, hat der Verkäufer dies auf Verlangen des Käufers zu bestätigen.
11. Haftungsbeschränkung
Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Erfüllung bzw. bei Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Verkäufer hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des unmittelbaren Schadens mit folgenden Einschränkungen:
Die Haftung des Verkäufers ist auf unmittelbare Schäden / Verluste beschränkt und ist - gleich aus welchem Grund und Art des Anspruchs - auf den Rechnungsbetrag begrenzt, der auf die Ursache oder unmittelbare Ursache des Schadens zurückzuführen ist.
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in keiner Weise für Gewinne, Einsparungen oder andere indirekte Verluste oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung des verkauften Produkts oder der Unmöglichkeit der Verwendung ergeben, unabhängig davon, ob der Verkäufer darüber informiert wurde oder nicht.
12. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet dem Käufer nicht für Verluste, die aus außergewöhnlichen Umständen resultieren und die Erfüllung des Vertrages verhindern, behindern oder verfälschen, wenn er das Angebot abschließt und sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht. Dies gilt auch für: Arbeitskämpfe (Streiks und Barrikaden), Brände, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, Wetter- und Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, Beschlagnahme durch die Bevölkerung, Ein- oder Ausreiseverbote, Störung des öffentlichen Verkehrs, Individualverkehr, Energiestau, Produktions- und Lieferschwierigkeiten, Lieferverzögerungen durch Lieferanten oder sonstige Umstände, die den Verkäufer nicht betreffen.
13. Produkthaftung
Der Verkäufer haftet für die Produkthaftung sowie gemäß den Bestimmungen des dänischen Produkthaftungsgesetzes. Der Verkäufer kann auf keiner anderen Grundlage haftbar gemacht werden. Die Haftung des Verkäufers ist auf insgesamt DKK 5.000.000 für alle Produktschäden und/oder Produkthaftungen pro Kalenderjahr beschränkt.
Serienschäden, d. h. Schäden an verschiedenen Gegenständen, jedoch mit derselben Schadensursache, gelten als Schäden, und die Haftung des Verkäufers hierfür ist auf insgesamt DKK 5.000.000 pro Jahr für alle Produktschäden und Produkthaftungen beschränkt.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Lieferung nach der Übernahme der Waren oder beweglichen Güter entstehen, bzw. die eintreten, während sich die Lieferung im Besitz des Käufers befindet.
Für Personenschäden haftet der Verkäufer nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einem Fehler oder einer Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht.
Der Käufer hält den Verkäufer insoweit schadensfrei, als der Verkäufer für solche Schäden und Verluste haftet, für die der Verkäufer dem Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen nicht haftet, gegenüber Dritten haftet oder schadensersatzpflichtig ist.
Der Verkäufer haftet niemals für Betriebsverluste, Gewinnverluste oder andere indirekte Verluste.
Wird der Verkäufer im Zusammenhang mit der Produkthaftung von einem Dritten verklagt, erklärt sich der Käufer hiermit einverstanden, während des Verfahrens auszusagen oder vor dem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht Klage zu erheben.
14. Streitigkeiten, Rechtswahl und Status
Streitigkeiten zwischen den Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind vom See- und Handelsgericht zu entscheiden. Das dänische internationale Privatrecht in Bezug auf ausländisches Recht und internationales Handelsrecht (CISG) ist jedoch nicht anwendbar.